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Frühmoderne Ordnungen in Süddeutschland

Wie kein anderer versteht es Professor Wolfgang Wüst vom Lehrstuhl für Fränkische Landesgeschichte an der Universität Erlangen seine Zuhörer in den Bann zu ziehen. Nach Vorträgen über „Tavernen und Bierkonsum“ oder „Zuchthäuser in Franken“ referierte er diesmal beim Heimatverein über „Frühmoderne Ordnungen für Huren, Hebammen, Ehebrecher und Alkoholiker in Süddeutschland“.

Mit dem Ergebnis zahlreicher Forschungsseminare wartete er diesmal auf. Spannendes und Interessantes - hatte er wieder zu bieten. Er berichtete über „Teufelsbuhlschaften“, also über angebliche intime, ehegleiche, sexuelle Beziehungen zwischen Mensch und Satan, wie sie als „Affairen“ für sexuelle Abenteuer in süddeutschen Polizeiakten festgehalten werden. Es waren in erster Linie Anklagen gegen untreue „Frauenzimmer“, wie sie von eifersüchtigen oder gehörnten Ehemännern oder gar wegen ihres Übertritts zu einer anderen Religion vorgebracht worden sind. Ehegerichte, egal ob auf katholischer oder protestantischer Seite, urteilten über angeklagte „eheliche“ Vergehen. Ganz schlimm verliefen in diesem Zusammenhang die Prozesse wegen Hexerei, die in erster Linie attraktive, wo möglich rothaarige Frauen betrafen.

In den freien Reichsstädten Frankens (wie in Nürnberg), zog man gegen Winkelehen (ohne Priester geschlossene Ehen) Ehebruch oder „uneheliches, ungebührliches Beyliegen, leichtfertiges „Verheurathen und andere Unzucht zu Felde. Im Württembergischen glaubte ein Pfarrer, seine Pfarrgläubigen vor „sodomistisch sexuellen Kontakten mit Tieren und dem pferdefüßigen Teufel“ schützen zu müssen. Besonders schlimm scheint es bezüglich der Unzucht in der freien Reichsstadt Frankfurt gewesen zu sein. Hier fanden die jeweiligen Kaiserwahlen statt und dieses Ereignis lockte „loses Weibsvolk“ in Massen an. Die Stadtverwaltung „konstatierte“ (stellte fest) 1700 Folgendes „… dass sich hier ….allerhand vagirende (umherziehende) fremde Weibsbilder und Metzen (Dirnen, Huren) im Land einfinden, welche Unsere…..Mannschaften…. nicht nur zur Unzucht, Dieberey und dergleichen, sondern zumahl und vornehmlich auch zum desertiren bewegten, befehlen wir künftig abstinent zu bleiben und Zucht zu halten!“ Übrigens waren ledige Väter angehalten, für ihre Kinder aufzukommen. Aber ob dies jemals eingehalten wurde ist unbekannt.

Als größtes Über für den Sittenverfall sah man den übermäßigen Alkoholgenuss, den man vor allem in „Tavernen und Bierwirtschaften“ frönte. In größeren Städten (München, Nürnberg) ging man daher vor allem streng gegen „Hurenwirtschaften“ vor, weil es hier “infolge Trunksucht zu Völlerei, Gotteslästerung, Ungläubigkeit, Hurerei, Ehebruch, Diebstahl und Hexerei sowie Kontakt zu Hebammen und deren jungen Lehrmädchen kam“. Und in Altbayern war der „guten Polizey“ auch das Fensterln ein Dorn in Auge. Kein Wunder das junge Menschen ihrer Lust heimlich frönten, denn es war den Dienstboten, also Mägden und Knechten verboten, beieinander zu schlafen oder gar eine Ehe einzugehen.

1739 beklagte man in der kleinen freien Reichsstadt Weißenburg auch die Störung der Nachtruhe, weil man nachts „nach geschlossenen Thoren“ (nach Torschluss und „Sperrstunde“) auf den Gassen jauchzet, schreyet, poltert und pocht … und andere Unzucht treibet.“ Kommt uns so etwas anlässlich von Kirchweihen oder ähnlichen Festen nicht bekannt vor?

Hebammen und ihre „Lehrmädchen“ waren gefragt bei ansteckenden Körper- und Geschlechtskrankheiten wie der Krätze oder Franzosenkrankheit (Syphilis). Für uneheliche Kinder legte der Magistrat in München im 18. Jahrhundert fest, dass der „Thaeter alimentirt“ wird (also zur Zahlung des Unterhalts) herangezogen wird. Eine Rothenburger Verordnung von 1762 wandte sich ganz entschieden gegen junge Leute „Weiblichen Geschlechts“, weil sie „ganz schamlos fremden Kriegsleuten wo immer sie auch herkommen ….mit einer Frechheit und Huren-Stirne gleichsam ihren gailen Leib feilbiethen…“ und so den „göttlichen Langmuth“ herausfordern und „das Unglück über Stadt und Land recht groß machen“. Wen wundert es, dass man vor allem bei unehelichen Schwangerschaften das Strafmaß erhöhte, was wiederum verstärkt zu Abtreibungen und Kindstötungen führte.

Dass Professor Wüst den erhobenen Zeigefinger zum Abschluss auch mahnend gegen den Heimatverein richtete wegen dessen häufiger Exkursionen in die Reichsstadt Nürnberg, gab dem Vortrag zum Abschluss eine besonders amüsante Note.

Klaus-Peter Gäbelein

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