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Teufelsbuhlschaft und Mordversuch

Am 15. und 16. Januar 1618 wurde in Herzogenaurach Barbara Dennerin aus Niederndorf vor dem Herzogenauracher Gericht „gütlich und peinlich" befragt (also ohne und mit Folter). Ihre Aussagen vor und nach der Marter wurden durch den kaiserlichen Notar und damaligen Stadtschreiber Georg Altkirch protokolliert. Einen Monat später, am 17. Februar 1618 wurde sie „erstlich enthauptet, dann ihr Körper mit dem Feuer zu Asche verbrannt..", so lesen wir in den Gerichtsakten. Die Ursache: Barbara Denner war angeblich mit dem Teufel im Bunde und somit eine Hexe!

Der „Hexenhammer"

Im Sommer 1486 hatte der Dominikanermönch Heinrich Kramer eines der blutrünstigsten Bücher der Christenheit verfasst: den „Hexenhammer" (lateinisch „Malleus maleficarum"). Detailliert beschrieb Kramer, mit welchen Methoden Hexen zu überführen seien. Dies beginnt beim Rasieren aller Körperhaare, um verdächtige Teufelsmale zu entdecken und steigert sich soweit, Frauen kochendes Wasser trinken zu lassen und mit glühenden Eisenstäben zu malträtieren. Der Tod war für Kramer ein logisches Prozess Ende.

Der „Hexenhammer" fand auch Eingang in die weltliche Rechtsprechung. Wie im Hochstift Würzburg quollen Anfang des 17. Jahrhunderts die Verließe der Städte geradezu über mit angeblichen Hexen und Zauberern. Die dortigen Fürstbischöfe gehörten zu den schlimmsten Hexenjägern ihrer Zeit. Allein zwischen 1627 und 1629 starben rund 900 Männer, Frauen und Kinder  durch Schert, Strang oder Feuer. „Der bischoff läßt nit nach, bis er die gantze statt verbrennt hat", klagte eine verhaftete Frau. Erst 1782 wurde in Europa die letzte Frau wegen Hexerei verurteilt und hingerichtet. Rund 25 000 Menschen hatten bis dahin hierzulande ihr Leben verloren, mehr als irgendwo sonst auf dem Kontinent.

Der Fall Barbara Denner

Barbara hatte als Witfrau zur Zeit der „letztvergangenen Heuernte" den Hans Denner geheiratet. Aber bereits acht Tage vor der Hochzeit, als sie bei der Nacht in ihrer Küche saß und kein Licht brannte, war der „böse Geist" zu ihr gekommen. Er erklärte ohne Umschweife, er sei der Teufel. Doch er wich bald wieder von ihr.

Als die zweite Ehe mit Hans Danner in „stetigem Zank und Widerwillen" verlief, kam der Böse wieder bei der Nacht, als sie vor ihrem Ofen in der Stube saß. Er fragte, ob sie noch Anfechtungen mit ihrem Mann habe, wenn sie sein, des Teufels sei, so könne er ihr helfen.

Sie willigt ein, jedoch nur auf ein Vierteljahr. „Auf solche Zeit" musste sie nun Gott im Himmel ausdrücklich verleugnen. Der böse Geist taufte sie in ihrem Bächlein im Hof um Mitternacht und goss Wasser über sie aus. Niemand sonst war dabei.

Der Teufel verbot ihr die Liebesgemeinschaft mit ihrem Mann, dessen eheliche Rechte er sich selbst anmaßte, ohne dass sie sich bei seinen sechs nächtlichen Besuchen Widerstand leistete. Um ihren Mann los zu werden, hatte ihr der Teufel angeblich folgende Praktik angelernt: Ihr Mann solle mit ihr in den Stadel gehen, bis hinauf zum obersten Balken. Er solle dort fünf Späne oder Spreißelausschneiden und ihr durch seine Beine hindurch übergeben. Bei dieser Prozedur habe sie die beste Gelegenheit, ihn in die Tenne hinabzustoßen und um Leib und Leben zu bringen.

Doch ihr Mann scheint die Prozedur durchschaut zu haben und erstattete Anzeige gegen sie. Sie wurde verhaftet und ins Gefängnis nach Herzogenaurach überführt. Doch auch hier besuchte der Böse sie dreimal. Schließlich gestand sie bei der Folter, da sie nicht errettet werden könne, so lasse der Geist nicht von ihr ab, sondern bringe sie um das Leben.

Aufgrund dieser Aussage wurde das Todesurteil vollzogen.                

                                                                               Klaus-Peter Gäbelein

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